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Mietbedingungen

Die Veranstalter (Mieter) bezeichnen eine Person als Ansprechpartner/Verantwortliche(n) für Übernahme und Rückgabe der Räumlichkeiten:

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  • Wahrung des Schlüssels 

  • Verantwortlichkeit während des Anlasses 

  • Erreichbarkeit während des Anlasses

  • Rechnungszahlung und Haftung

 

In den Räumlichkeiten darf nicht geraucht werden. Auf der Hofseite der beiden Häuser sowie der Südseite der Remise stehen im Freien Rauchgelegenheiten mit Aschenbecher zur Verfügung.

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Keine Essenszubereitung mit offenem Feuer in den Räumen (kein Fondue und dergleichen). Brandmeldeanlage! Grillieren nur im Freien mit professioneller Einrichtung (Gas oder Elektrisch).

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Da wir uns mitten im Wohngebiet befinden, ist ab 22 Uhr im Freien unbedingt die Nachtruhe zu gewährleisten. Kein Abfeuern von Feuerwerk oder Heissluftballons. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Auslösung des Feueralarms werden die Kosten für Einsatz des Hausdienstes und/oder der Feuerwehr verrechnet.

Bei Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Infrastruktur haftet der Mieter.

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Geschirr und Gläser im Haus "Phönix" werden durch das Personal der Stiftung Museum Ermatingen abgewaschen und zurückgestellt. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt nach Stundenaufwand.

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Nach der Veranstaltung sind die Räume besenrein zurückzugeben. Die abschliessende Reinigung erfolgt kostenpflichtig durch das Personal der Stiftung Museum Ermatingen.

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Die Zufahrt in den Hof des Hauses "Phönix" ist nur für An- und Rücklieferung erlaubt. Das Lieferfahrzeug ist unmittelbar nach Ent- bzw. Beladen wieder wegzustellen. Im Hof herrscht Parkverbot. 

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Es sind die öffentlichen Parkplätze gegenüber dem Haus "Phönix" und im Dorf zu benutzen.

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